Gerne übernehme ich die folgenden Aufgaben für Sie:
- Sortieren Ihrer Unterlagen;
- Allgemeine Büroorganisation;
- Erfassung Ihrer Daten nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung (buchen der laufenden Geschäftsvorfälle);
- Ausdruck der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) mit Summen- und Saldenlisten;
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen;
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Knappschaft, sowie die An-, Um-, Ab- und Jahresmeldungen erstellen;
- Erstellung der Lohnjournale und den Buchungsbelegen zur Übernahme in die Buchhaltung;
- Nachweise für die Berufsgenossenschaften;
- Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden;
- Die erfassten Daten kann ich für Sie an Ihren Steuerberater zur weiteren Beratung und Betreuung per E-Mail oder per Postweg zusenden;
- Die Übernahme Ihrer lfd. Buchhaltung ist jederzeit möglich!
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich meine Dienstleistungen ausschließlich auf die in § 6 Abs. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes bezeichneten Leistungen beschränken.