Leistungen

Ab Anfang 2025, sind wir auf die digitale Buchhaltung umgestiegen.  Ab sofort ist es möglich, die Buchhaltung komplett digital an uns zu senden sowie die Belege zu speichern. Des Weiteren, können wir Ihnen bei Bedarf, ein Rechnungsschreibungsprogramm nach den neuesten Anforderungen (Stichwort E-Rechnung) zur Verfügung stellen. Gerne stellen wir Ihnen die Neuerungen in einem Gespräch vor.  

Natürlich kann die Buchhaltung auch noch in Papierform bearbeitet werden. Die digitale Buchhaltung ist nur ein weiteres Angebot. 

Diese Aufgaben übernehmen wir gerne für Sie: 

  •  Erfassung Ihrer Daten nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung (buchen der laufenden Geschäftsvorfälle);
  • Ausdruck der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) mit Summen- und Saldenlisten;
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen;
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Knappschaft, sowie die An-, Um-, Ab- und Jahresmeldungen erstellen;
  • Erstellung der Lohnjournale und den Buchungsbelegen zur Übernahme in die Buchhaltung;
  • Nachweise für die Berufsgenossenschaften;
  • Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden;
  • Die erfassten Daten kann ich für Sie an Ihren Steuerberater zur weiteren Beratung und Betreuung per E-Mail oder per Postweg zusenden;
  • Die Übernahme Ihrer lfd. Buchhaltung ist jederzeit möglich!

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich meine Dienstleistungen ausschließlich auf die in § 6 Abs. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes bezeichneten Leistungen beschränken.